Ist eine vorzeitige Kündigung der Festgeldanlage möglich?
Jeder Festgeldanleger sollte sich vor Vertragsbeginn darüber im Klaren sein, dass das angelegte Vermögen erst wieder bei Vertragsende zugänglich ist. Eine vorzeitige Kündigung der Festgeldanlage ist eigentlich nur in besonderen Härtefällen möglich. Sollte der Anleger sein angelegtes Geld unbedingt benötigen, so kann er eine vorzeitige Kündigung bei seiner Bank einreichen. Der Anleger muss eventuell mit einer Entschädigungsgebühr und dem Verzicht auf die Zinsen bei Vertragsende rechnen.
Sonstige Fragen
- Wird für eine Festgeldanlage die Abgeltungssteuer verlangt?
- Gibt es für ein Festgeldkonto auch Kontoführungsgebühren?
- Werden Kontoauszüge per Post zugestellt?
- Wofür wird ein Referenzkonto benötigt?
- Erhält man zum Festgeldkonto auch eine Geldkarte?
- Sollte ein Freistellungsauftrag für die erwirtschafteten Zinsen eingereicht werden?
- In welchem Zeitraum werden Kontoauszüge zugeschickt?
- Ist eine vorzeitige Kündigung der Festgeldanlage möglich?
- Kann jederzeit flexibel auf das Festgeld zugegriffen werden?
