Festgeldkonto für Minderjährige (Tochter/Sohn)?

Ja. Für Kinder und Jugendliche ist ein attraktiv verzinstes Festgeldkonto eine finanzielle Unterstützung ihrer späteren Zukunft. Erspartes Vermögen kann damit über einen längeren Zeitraum fest angelegt und in der Zukunft investiert werden. Über das Festgeldkonto sind ausschließlich die gesetzlichen Vertreter, beispielsweise die Erziehungsberechtigten, verfügungsberechtigt. Um einer minderjährigen Person eine Festgeldanlage einzurichten müssen die Geburtsurkunde sowie ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden. Auch die gesetzlichen Vertreter haben sich mit einem gültigen Ausweisdokument auszuweisen. Für weitere Details kann beim zuständigen Bankinstitut nachgefragt werden.

Allgemeine Fragen zum Festgeld